Steuern Sparen!
Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der so genannte Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Behandlungstermin
Um Ihren Wunschtermin mit uns zu vereinbaren, erreichen Sie uns unter
03379 44 62 55 0
Wir freuen uns auf Sie.
Abrechnung
Kieferorthopädie für gesetzlich versicherte Patienten
Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vor, die auch kieferchirurgisch korrigiert werden muss, oder eindeutig auf die Zahnstellung zurückzuführende Kiefergelenksprobleme.
Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 Prozent der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen. Bestimmte Leistungen, wie nahezu unsichtbare Brackets, eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks, Bögen aus besonderen Materialien und die Gattflächenversieglung übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht. Diese außervertraglichen Leistungen tragen Sie in jedem Fall privat.
Kieferorthopädie für privat versicherte Patienten
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.