Steuern Sparen!

Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der so genannte Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

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